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Elektronische Unterschrift in Belgien

Rechtliche Rahmenbedingungen, gültige Signaturtypen und was Sie beachten müssen.

Rechtliche Grundlagen in Belgien

Gesetzliche Basis

eIDAS

Aufsichtsbehörde

BOSA

Währung

EUR

Anerkannte Signaturtypen

SES
AES
QES

Was Sie digital unterschreiben können

Elektronische Signatur möglich

  • Handelsverträge

⚠️ Besondere Anforderungen

  • !Notarielle Urkunden

Häufige Fragen zu E-Signaturen in Belgien

Sind elektronische Unterschriften in Belgien rechtsgültig?

Ja, elektronische Unterschriften sind in Belgien gemäß eIDAS grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.

Welche Verträge kann ich in Belgien digital unterschreiben?

In Belgien können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Handelsverträge. Ausnahmen sind: Notarielle Urkunden.

Wer ist die zuständige Behörde für E-Signaturen in Belgien?

Die zuständige Behörde in Belgien ist BOSA. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.

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