eIDAS
BOSA
EUR
Ja, elektronische Unterschriften sind in Belgien gemäß eIDAS grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.
In Belgien können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Handelsverträge. Ausnahmen sind: Notarielle Urkunden.
Die zuständige Behörde in Belgien ist BOSA. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.