In wenigen Minuten erstellt und unterschrieben. Kein komplizierter Prozess.
Elektronische Signaturen sind in Deutschland rechtlich anerkannt (eIDAS-Verordnung).
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Alle unterschreiben digital - fertig!
Ja, elektronische Signaturen sind nach der eIDAS-Verordnung in Deutschland rechtsgültig. Der Vermieter muss der Untervermietung aber zustimmen.
Ja, für eine Untervermietung benötigst du in der Regel die Zustimmung deines Vermieters. Diese sollte schriftlich vorliegen.
Ein Untermietvertrag sollte Namen beider Parteien, die Mietdauer, die Miethöhe, eine Beschreibung der Räume und Kündigungsfristen enthalten.