In wenigen Minuten erstellt und unterschrieben. Kein komplizierter Prozess.
Elektronische Signaturen sind in Deutschland rechtlich anerkannt (eIDAS-Verordnung).
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Für bewegliche Sachen (Auto, Möbel, etc.) ist kein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert als Nachweis.
Käufer und Verkäufer, den Kaufgegenstand mit genauer Beschreibung, den Preis und eventuelle Mängel oder Gewährleistungsausschlüsse.
Nein, Immobilienkaufverträge müssen notariell beurkundet werden. canusign eignet sich für bewegliche Sachen.