MP 2.200-2, Lei 14.063/2020
ITI
BRL
Ja, elektronische Unterschriften sind in Brasilien gemäß MP 2.200-2, Lei 14.063/2020 grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.
In Brasilien können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Handelsverträge, Mietverträge, Dienstleistungsverträge. Ausnahmen sind: Immobilientransaktionen (Notar), Bestimmte Behördendokumente.
Die zuständige Behörde in Brasilien ist ITI. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.