MP 2.200-2, Lei 14.063/2020
ITI
BRL
Ja, elektronische Unterschriften sind in Brasilien gemäß MP 2.200-2, Lei 14.063/2020 vollständig rechtsgültig. canusign erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für einfache und fortgeschrittene elektronische Signaturen.
In Brasilien können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Handelsverträge, Mietverträge, Dienstleistungsverträge. Ausnahmen sind: Immobilientransaktionen (Notar), Bestimmte Behördendokumente.
Die zuständige Behörde in Brasilien ist ITI. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.