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Elektronische Unterschrift in Deutschland

Rechtliche Rahmenbedingungen, gültige Signaturtypen und was Sie beachten müssen.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Gesetzliche Basis

eIDAS-Verordnung, BGB §126a

Aufsichtsbehörde

Bundesnetzagentur

Währung

EUR

Anerkannte Signaturtypen

Einfache elektronische Signatur (SES)
Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES)
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Was Sie digital unterschreiben können

Elektronische Signatur möglich

  • Mietverträge
  • Kaufverträge
  • Arbeitsverträge
  • NDAs
  • Dienstleistungsverträge

⚠️ Besondere Anforderungen

  • !Grundstückskaufverträge (Notar)
  • !Eheverträge (Notar)
  • !Testamente (handschriftlich)

Häufige Fragen zu E-Signaturen in Deutschland

Sind elektronische Unterschriften in Deutschland rechtsgültig?

Ja, elektronische Unterschriften sind in Deutschland gemäß eIDAS-Verordnung, BGB §126a vollständig rechtsgültig. canusign erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für einfache und fortgeschrittene elektronische Signaturen.

Welche Verträge kann ich in Deutschland digital unterschreiben?

In Deutschland können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Mietverträge, Kaufverträge, Arbeitsverträge, NDAs, Dienstleistungsverträge. Ausnahmen sind: Grundstückskaufverträge (Notar), Eheverträge (Notar), Testamente (handschriftlich).

Wer ist die zuständige Behörde für E-Signaturen in Deutschland?

Die zuständige Behörde in Deutschland ist Bundesnetzagentur. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.

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