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Elektronische Unterschrift in Deutschland

Rechtliche Rahmenbedingungen, gültige Signaturtypen und was Sie beachten müssen.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Gesetzliche Basis

eIDAS-Verordnung, BGB §126a

Aufsichtsbehörde

Bundesnetzagentur

Währung

EUR

Anerkannte Signaturtypen

Einfache elektronische Signatur (SES)
Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES)
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Was Sie digital unterschreiben können

Elektronische Signatur möglich

  • Mietverträge
  • Kaufverträge
  • Arbeitsverträge
  • NDAs
  • Dienstleistungsverträge

⚠️ Besondere Anforderungen

  • !Grundstückskaufverträge (Notar)
  • !Eheverträge (Notar)
  • !Testamente (handschriftlich)

Häufige Fragen zu E-Signaturen in Deutschland

Sind elektronische Unterschriften in Deutschland rechtsgültig?

Ja, elektronische Unterschriften sind in Deutschland gemäß eIDAS-Verordnung, BGB §126a grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.

Welche Verträge kann ich in Deutschland digital unterschreiben?

In Deutschland können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Mietverträge, Kaufverträge, Arbeitsverträge, NDAs, Dienstleistungsverträge. Ausnahmen sind: Grundstückskaufverträge (Notar), Eheverträge (Notar), Testamente (handschriftlich).

Wer ist die zuständige Behörde für E-Signaturen in Deutschland?

Die zuständige Behörde in Deutschland ist Bundesnetzagentur. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.

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