eIDAS-Verordnung, BGB §126a
Bundesnetzagentur
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Ja, elektronische Unterschriften sind in Deutschland gemäß eIDAS-Verordnung, BGB §126a grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.
In Deutschland können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Mietverträge, Kaufverträge, Arbeitsverträge, NDAs, Dienstleistungsverträge. Ausnahmen sind: Grundstückskaufverträge (Notar), Eheverträge (Notar), Testamente (handschriftlich).
Die zuständige Behörde in Deutschland ist Bundesnetzagentur. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.