eIDAS, Code Civil
ANSSI
EUR
Ja, elektronische Unterschriften sind in Frankreich gemäß eIDAS, Code Civil grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.
In Frankreich können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Handelsverträge, Arbeitsverträge. Ausnahmen sind: Öffentliche Urkunden, Immobilientransaktionen.
Die zuständige Behörde in Frankreich ist ANSSI. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.