eIDAS, CAD
AgID
EUR
Ja, elektronische Unterschriften sind in Italien gemäß eIDAS, CAD grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.
In Italien können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Handelsverträge. Ausnahmen sind: Öffentliche Urkunden, Immobilientransaktionen.
Die zuständige Behörde in Italien ist AgID. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.