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Elektronische Unterschrift in Japan

Rechtliche Rahmenbedingungen, gültige Signaturtypen und was Sie beachten müssen.

Rechtliche Grundlagen in Japan

Gesetzliche Basis

Gesetz über elektronische Signaturen (電子署名法)

Aufsichtsbehörde

MIC/METI

Währung

JPY

Anerkannte Signaturtypen

Elektronische Signatur
Qualifizierte elektronische Signatur

Was Sie digital unterschreiben können

Elektronische Signatur möglich

  • Geschäftsverträge
  • NDAs
  • Dienstleistungsverträge

⚠️ Besondere Anforderungen

  • !Notarielle Urkunden
  • !Bestimmte Behördendokumente

Häufige Fragen zu E-Signaturen in Japan

Sind elektronische Unterschriften in Japan rechtsgültig?

Ja, elektronische Unterschriften sind in Japan gemäß Gesetz über elektronische Signaturen (電子署名法) grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.

Welche Verträge kann ich in Japan digital unterschreiben?

In Japan können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Geschäftsverträge, NDAs, Dienstleistungsverträge. Ausnahmen sind: Notarielle Urkunden, Bestimmte Behördendokumente.

Wer ist die zuständige Behörde für E-Signaturen in Japan?

Die zuständige Behörde in Japan ist MIC/METI. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.

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