Gesetz über elektronische Signaturen (電子署名法)
MIC/METI
JPY
Ja, elektronische Unterschriften sind in Japan gemäß Gesetz über elektronische Signaturen (電子署名法) grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.
In Japan können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Geschäftsverträge, NDAs, Dienstleistungsverträge. Ausnahmen sind: Notarielle Urkunden, Bestimmte Behördendokumente.
Die zuständige Behörde in Japan ist MIC/METI. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.