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Elektronische Unterschrift in Liechtenstein

Rechtliche Rahmenbedingungen, gültige Signaturtypen und was Sie beachten müssen.

Rechtliche Grundlagen in Liechtenstein

Gesetzliche Basis

eIDAS-Verordnung, SigG

Aufsichtsbehörde

AK

Währung

CHF

Anerkannte Signaturtypen

SES
AES
QES

Was Sie digital unterschreiben können

Elektronische Signatur möglich

  • Die meisten Geschäftsverträge

⚠️ Besondere Anforderungen

  • !Grundstückstransaktionen

Häufige Fragen zu E-Signaturen in Liechtenstein

Sind elektronische Unterschriften in Liechtenstein rechtsgültig?

Ja, elektronische Unterschriften sind in Liechtenstein gemäß eIDAS-Verordnung, SigG grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.

Welche Verträge kann ich in Liechtenstein digital unterschreiben?

In Liechtenstein können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Die meisten Geschäftsverträge. Ausnahmen sind: Grundstückstransaktionen.

Wer ist die zuständige Behörde für E-Signaturen in Liechtenstein?

Die zuständige Behörde in Liechtenstein ist AK. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.

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