eIDAS-Verordnung, SigG
AK
CHF
Ja, elektronische Unterschriften sind in Liechtenstein gemäß eIDAS-Verordnung, SigG vollständig rechtsgültig. canusign erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für einfache und fortgeschrittene elektronische Signaturen.
In Liechtenstein können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Die meisten Geschäftsverträge. Ausnahmen sind: Grundstückstransaktionen.
Die zuständige Behörde in Liechtenstein ist AK. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.