🇱🇮

Elektronische Unterschrift in Liechtenstein

Rechtliche Rahmenbedingungen, gültige Signaturtypen und was Sie beachten müssen.

Rechtliche Grundlagen in Liechtenstein

Gesetzliche Basis

eIDAS-Verordnung, SigG

Aufsichtsbehörde

AK

Währung

CHF

Anerkannte Signaturtypen

SES
AES
QES

Was Sie digital unterschreiben können

Elektronische Signatur möglich

  • Die meisten Geschäftsverträge

⚠️ Besondere Anforderungen

  • !Grundstückstransaktionen

Häufige Fragen zu E-Signaturen in Liechtenstein

Sind elektronische Unterschriften in Liechtenstein rechtsgültig?

Ja, elektronische Unterschriften sind in Liechtenstein gemäß eIDAS-Verordnung, SigG vollständig rechtsgültig. canusign erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für einfache und fortgeschrittene elektronische Signaturen.

Welche Verträge kann ich in Liechtenstein digital unterschreiben?

In Liechtenstein können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Die meisten Geschäftsverträge. Ausnahmen sind: Grundstückstransaktionen.

Wer ist die zuständige Behörde für E-Signaturen in Liechtenstein?

Die zuständige Behörde in Liechtenstein ist AK. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.

Starten Sie jetzt in Liechtenstein

Rechtssicher unterschreiben – ab €1 pro Dokument.