eIDAS-Verordnung, SigG
AK
CHF
Ja, elektronische Unterschriften sind in Liechtenstein gemäß eIDAS-Verordnung, SigG grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.
In Liechtenstein können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Die meisten Geschäftsverträge. Ausnahmen sind: Grundstückstransaktionen.
Die zuständige Behörde in Liechtenstein ist AK. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.