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Elektronische Unterschrift in Luxemburg

Rechtliche Rahmenbedingungen, gültige Signaturtypen und was Sie beachten müssen.

Rechtliche Grundlagen in Luxemburg

Gesetzliche Basis

eIDAS-Verordnung

Aufsichtsbehörde

ILNAS

Währung

EUR

Anerkannte Signaturtypen

SES
AES
QES

Was Sie digital unterschreiben können

Elektronische Signatur möglich

  • Geschäftsverträge
  • Arbeitsverträge

⚠️ Besondere Anforderungen

  • !Immobilienkauf
  • !Gesellschaftsgründung

Häufige Fragen zu E-Signaturen in Luxemburg

Sind elektronische Unterschriften in Luxemburg rechtsgültig?

Ja, elektronische Unterschriften sind in Luxemburg gemäß eIDAS-Verordnung vollständig rechtsgültig. canusign erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für einfache und fortgeschrittene elektronische Signaturen.

Welche Verträge kann ich in Luxemburg digital unterschreiben?

In Luxemburg können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Geschäftsverträge, Arbeitsverträge. Ausnahmen sind: Immobilienkauf, Gesellschaftsgründung.

Wer ist die zuständige Behörde für E-Signaturen in Luxemburg?

Die zuständige Behörde in Luxemburg ist ILNAS. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.

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