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Elektronische Unterschrift in Luxemburg

Rechtliche Rahmenbedingungen, gültige Signaturtypen und was Sie beachten müssen.

Rechtliche Grundlagen in Luxemburg

Gesetzliche Basis

eIDAS-Verordnung

Aufsichtsbehörde

ILNAS

Währung

EUR

Anerkannte Signaturtypen

SES
AES
QES

Was Sie digital unterschreiben können

Elektronische Signatur möglich

  • Geschäftsverträge
  • Arbeitsverträge

⚠️ Besondere Anforderungen

  • !Immobilienkauf
  • !Gesellschaftsgründung

Häufige Fragen zu E-Signaturen in Luxemburg

Sind elektronische Unterschriften in Luxemburg rechtsgültig?

Ja, elektronische Unterschriften sind in Luxemburg gemäß eIDAS-Verordnung grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.

Welche Verträge kann ich in Luxemburg digital unterschreiben?

In Luxemburg können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Geschäftsverträge, Arbeitsverträge. Ausnahmen sind: Immobilienkauf, Gesellschaftsgründung.

Wer ist die zuständige Behörde für E-Signaturen in Luxemburg?

Die zuständige Behörde in Luxemburg ist ILNAS. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.

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