eIDAS-Verordnung
ILNAS
EUR
Ja, elektronische Unterschriften sind in Luxemburg gemäß eIDAS-Verordnung vollständig rechtsgültig. canusign erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für einfache und fortgeschrittene elektronische Signaturen.
In Luxemburg können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Geschäftsverträge, Arbeitsverträge. Ausnahmen sind: Immobilienkauf, Gesellschaftsgründung.
Die zuständige Behörde in Luxemburg ist ILNAS. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.