eIDAS-Verordnung, ABGB
RTR-GmbH
EUR
Ja, elektronische Unterschriften sind in Österreich gemäß eIDAS-Verordnung, ABGB grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.
In Österreich können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Mietverträge, Kaufverträge, Arbeitsverträge, NDAs. Ausnahmen sind: Immobilienkauf (Notar), Eheverträge.
Die zuständige Behörde in Österreich ist RTR-GmbH. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.