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Elektronische Unterschrift in Polen

Rechtliche Rahmenbedingungen, gültige Signaturtypen und was Sie beachten müssen.

Rechtliche Grundlagen in Polen

Gesetzliche Basis

eIDAS, Ustawa o usługach zaufania

Aufsichtsbehörde

NCCert

Währung

PLN

Anerkannte Signaturtypen

Einfache elektronische Signatur
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Qualifizierte elektronische Signatur

Was Sie digital unterschreiben können

Elektronische Signatur möglich

  • Handelsverträge

⚠️ Besondere Anforderungen

  • !Notarielle Urkunden

Häufige Fragen zu E-Signaturen in Polen

Sind elektronische Unterschriften in Polen rechtsgültig?

Ja, elektronische Unterschriften sind in Polen gemäß eIDAS, Ustawa o usługach zaufania grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.

Welche Verträge kann ich in Polen digital unterschreiben?

In Polen können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Handelsverträge. Ausnahmen sind: Notarielle Urkunden.

Wer ist die zuständige Behörde für E-Signaturen in Polen?

Die zuständige Behörde in Polen ist NCCert. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.

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