eIDAS, DL 290-D/99
GNS/CNCS
EUR
Ja, elektronische Unterschriften sind in Portugal gemäß eIDAS, DL 290-D/99 grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.
In Portugal können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Handelsverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge. Ausnahmen sind: Immobilientransaktionen (Notar), Öffentliche Urkunden.
Die zuständige Behörde in Portugal ist GNS/CNCS. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.