eIDAS, DL 290-D/99
GNS/CNCS
EUR
Ja, elektronische Unterschriften sind in Portugal gemäß eIDAS, DL 290-D/99 vollständig rechtsgültig. canusign erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für einfache und fortgeschrittene elektronische Signaturen.
In Portugal können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Handelsverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge. Ausnahmen sind: Immobilientransaktionen (Notar), Öffentliche Urkunden.
Die zuständige Behörde in Portugal ist GNS/CNCS. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.