eIDAS, Ley 6/2020
MINECO
EUR
Ja, elektronische Unterschriften sind in Spanien gemäß eIDAS, Ley 6/2020 grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.
In Spanien können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Handelsverträge, Arbeitsverträge. Ausnahmen sind: Öffentliche Urkunden, Immobilientransaktionen.
Die zuständige Behörde in Spanien ist MINECO. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.