🇪🇸

Elektronische Unterschrift in Spanien

Rechtliche Rahmenbedingungen, gültige Signaturtypen und was Sie beachten müssen.

Rechtliche Grundlagen in Spanien

Gesetzliche Basis

eIDAS, Ley 6/2020

Aufsichtsbehörde

MINECO

Währung

EUR

Anerkannte Signaturtypen

Einfache elektronische Signatur
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Qualifizierte elektronische Signatur

Was Sie digital unterschreiben können

Elektronische Signatur möglich

  • Handelsverträge
  • Arbeitsverträge

⚠️ Besondere Anforderungen

  • !Öffentliche Urkunden
  • !Immobilientransaktionen

Häufige Fragen zu E-Signaturen in Spanien

Sind elektronische Unterschriften in Spanien rechtsgültig?

Ja, elektronische Unterschriften sind in Spanien gemäß eIDAS, Ley 6/2020 vollständig rechtsgültig. canusign erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für einfache und fortgeschrittene elektronische Signaturen.

Welche Verträge kann ich in Spanien digital unterschreiben?

In Spanien können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Handelsverträge, Arbeitsverträge. Ausnahmen sind: Öffentliche Urkunden, Immobilientransaktionen.

Wer ist die zuständige Behörde für E-Signaturen in Spanien?

Die zuständige Behörde in Spanien ist MINECO. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.

Starten Sie jetzt in Spanien

Rechtssicher unterschreiben – ab €1 pro Dokument.