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Elektronische Unterschrift in Spanien

Rechtliche Rahmenbedingungen, gültige Signaturtypen und was Sie beachten müssen.

Rechtliche Grundlagen in Spanien

Gesetzliche Basis

eIDAS, Ley 6/2020

Aufsichtsbehörde

MINECO

Währung

EUR

Anerkannte Signaturtypen

Einfache elektronische Signatur
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Qualifizierte elektronische Signatur

Was Sie digital unterschreiben können

Elektronische Signatur möglich

  • Handelsverträge
  • Arbeitsverträge

⚠️ Besondere Anforderungen

  • !Öffentliche Urkunden
  • !Immobilientransaktionen

Häufige Fragen zu E-Signaturen in Spanien

Sind elektronische Unterschriften in Spanien rechtsgültig?

Ja, elektronische Unterschriften sind in Spanien gemäß eIDAS, Ley 6/2020 grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.

Welche Verträge kann ich in Spanien digital unterschreiben?

In Spanien können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Handelsverträge, Arbeitsverträge. Ausnahmen sind: Öffentliche Urkunden, Immobilientransaktionen.

Wer ist die zuständige Behörde für E-Signaturen in Spanien?

Die zuständige Behörde in Spanien ist MINECO. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.

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