Rechtliche Rahmenbedingungen, gültige Signaturtypen und was Sie beachten müssen.
PDF hochladeneIDAS, Ley 6/2020
MINECO
EUR
Ja, elektronische Unterschriften sind in Spanien gemäß eIDAS, Ley 6/2020 grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.
In Spanien können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Handelsverträge, Arbeitsverträge. Ausnahmen sind: Öffentliche Urkunden, Immobilientransaktionen.
Die zuständige Behörde in Spanien ist MINECO. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.
Jeder kann das PDF online mit der abgelegten Fassung vergleichen. Die Datei verlässt den Browser dabei nicht.
Nach RFC 3161 von DigiCert, in Adobe Acrobat als vertrauenswürdig geführt.
Am Dokumentende: Dokument-ID, QR-Code, Zeitpunkt jeder Unterschrift und Hash der abgelegten Fassung.
Funktionen, Datenbank und Dateien liegen in Frankfurt am Main, verarbeitet wird in der EU.
Einfache elektronische Signatur nach eIDAS, ab 0,50 € pro Dokument.
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