Elektronik İmza Kanunu (Nr. 5070)
BTK
TRY
Ja, elektronische Unterschriften sind in Türkei gemäß Elektronik İmza Kanunu (Nr. 5070) vollständig rechtsgültig. canusign erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für einfache und fortgeschrittene elektronische Signaturen.
In Türkei können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Handelsverträge, Mietverträge, Dienstleistungsverträge, NDAs. Ausnahmen sind: Immobilientransaktionen (Notar), Bestimmte Behördendokumente.
Die zuständige Behörde in Türkei ist BTK. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.