Elektronik İmza Kanunu (Nr. 5070)
BTK
TRY
Ja, elektronische Unterschriften sind in Türkei gemäß Elektronik İmza Kanunu (Nr. 5070) grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.
In Türkei können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Handelsverträge, Mietverträge, Dienstleistungsverträge, NDAs. Ausnahmen sind: Immobilientransaktionen (Notar), Bestimmte Behördendokumente.
Die zuständige Behörde in Türkei ist BTK. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.