🇹🇷

Elektronische Unterschrift in Türkei

Rechtliche Rahmenbedingungen, gültige Signaturtypen und was Sie beachten müssen.

Rechtliche Grundlagen in Türkei

Gesetzliche Basis

Elektronik İmza Kanunu (Nr. 5070)

Aufsichtsbehörde

BTK

Währung

TRY

Anerkannte Signaturtypen

Elektronische Signatur
Qualifizierte elektronische Signatur

Was Sie digital unterschreiben können

Elektronische Signatur möglich

  • Handelsverträge
  • Mietverträge
  • Dienstleistungsverträge
  • NDAs

⚠️ Besondere Anforderungen

  • !Immobilientransaktionen (Notar)
  • !Bestimmte Behördendokumente

Häufige Fragen zu E-Signaturen in Türkei

Sind elektronische Unterschriften in Türkei rechtsgültig?

Ja, elektronische Unterschriften sind in Türkei gemäß Elektronik İmza Kanunu (Nr. 5070) grundsätzlich rechtsgültig und für die meisten Vertragsarten ohne Formzwang ausreichend. canusign nutzt die einfache elektronische Signatur (SES); für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform oder notarieller Form ist sie nicht ausreichend.

Welche Verträge kann ich in Türkei digital unterschreiben?

In Türkei können Sie die meisten Verträge digital unterschreiben, darunter: Handelsverträge, Mietverträge, Dienstleistungsverträge, NDAs. Ausnahmen sind: Immobilientransaktionen (Notar), Bestimmte Behördendokumente.

Wer ist die zuständige Behörde für E-Signaturen in Türkei?

Die zuständige Behörde in Türkei ist BTK. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für elektronische Signaturen.

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