DSGVO-konformer Vertrag nach Art. 28 DSGVO fuer die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte mit Regelungen zu Weisungsbindung, TOMs und Unterauftragsverarbeitung.
Rechtlich fundierte Dokumentstruktur
Klare Definitionen und Begriffe
Ordnungsgemaesse Unterschriftsfelder
Pruefprotokoll und Zeitstempel
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Sende den Signatur-Link an alle Vertragsparteien.
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Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO muss schriftlich abgefasst werden, was nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO auch in einem elektronischen Format erfolgen kann. Eine einfache elektronische Signatur genügt; die Aufsichtsbehörden verlangen keine qualifizierte Signatur.
Pflichtinhalt nach Art. 28 Abs. 3: Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien, betroffene Personen, Weisungsbindung, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32), Unterauftragsverarbeiter, Unterstützung bei Betroffenenrechten, Löschung oder Rückgabe, Nachweis- und Prüfrechte. Ohne diesen Inhalt ist der Vertrag unvollständig, gleich in welcher Form.
Kein Rechtsrat.
Ein AVV ist nach Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich, wenn personenbezogene Daten durch externe Dienstleister verarbeitet werden, z.B. Cloud-Hosting, E-Mail-Marketing, Lohnabrechnung oder IT-Support.
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, Datenkategorien, Betroffenenkreis, Pflichten des Auftragsverarbeiters, technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) sowie Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern.
Fehlende AVVs koennen mit Bussgeldern bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Art. 83 Abs. 4 DSGVO). Zusaetzlich haften beide Parteien gegenueber Betroffenen.