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Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag über die Herstellung, Wiederherstellung oder den Umbau eines Bauwerks (§ 650a BGB). Er regelt Leistungsumfang, Vergütung und Bauzeit.
Das BGB-Baurecht gilt automatisch. Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) kann zusätzlich vereinbart werden und enthält detailliertere Regelungen für Gewährleistung und Abnahme.
Nach BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Bei VOB/B sind es 4 Jahre, sofern nicht anders vereinbart.