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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

DSGVO-konformer Vertrag nach Art. 28 DSGVO fuer die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte mit Regelungen zu Weisungsbindung, TOMs und Unterauftragsverarbeitung.

Das ist in der Vorlage enthalten

Rechtlich fundierte Dokumentstruktur

Klare Definitionen und Begriffe

Ordnungsgemaesse Unterschriftsfelder

Pruefprotokoll und Zeitstempel

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Häufig gestellte Fragen

Wann brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ein AVV ist nach Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich, wenn personenbezogene Daten durch externe Dienstleister verarbeitet werden, z.B. Cloud-Hosting, E-Mail-Marketing, Lohnabrechnung oder IT-Support.

Was muss in einem AVV stehen?

Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, Datenkategorien, Betroffenenkreis, Pflichten des Auftragsverarbeiters, technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) sowie Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern.

Welche Strafen drohen ohne AVV?

Fehlende AVVs koennen mit Bussgeldern bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Art. 83 Abs. 4 DSGVO). Zusaetzlich haften beide Parteien gegenueber Betroffenen.

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