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Ein Gesellschafterbeschluss ist eine formelle Entscheidung der Gesellschafter zu wichtigen Unternehmensangelegenheiten wie Gewinnverwendung, Geschäftsführerbestellung oder Satzungsänderungen.
Bei GmbH und UG ist ein Umlaufbeschluss (schriftliche Abstimmung) zulässig, wenn alle Gesellschafter zustimmen (§ 48 Abs. 2 GmbHG). Im Gesellschaftsvertrag können erleichterte Regelungen getroffen werden.
Nur bestimmte Beschlüsse erfordern notarielle Beurkundung, z.B. Satzungsänderungen oder Kapitalerhöhungen. Einfache Beschlüsse können formfrei gefasst werden.