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Ja, der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss notariell beurkundet werden (§ 2 GmbHG). canusign hilft bei der Vorbereitung, die Beurkundung erfolgt beim Notar.
Pflichtinhalt nach § 3 GmbHG: Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und Stammeinlagen jedes Gesellschafters. Empfohlen sind auch Regelungen zu Geschäftsführung, Gewinnverteilung und Kündigung.
Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro (§ 5 GmbHG). Bei Gründung müssen mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. Für eine UG genügt theoretisch 1 Euro.