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Honorarvertrag

Vertrag fuer freiberufliche Taetigkeiten wie Beratung, Coaching oder kuenstlerische Leistungen mit Regelungen zu Honorar, Steuern und Scheinselbstaendigkeit.

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Rechtslage in Deutschland: Form und elektronische Signatur

Ein Honorarvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag ohne Formvorschrift; eine einfache elektronische Signatur reicht. Geregelt werden Leistung, Honorar (Stunden-, Tages- oder Pauschalsatz), Nebenkosten, Fälligkeit und Umsatzsteuer; Kleinunternehmer weisen nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus.

Wie beim Freelancer-Vertrag liegt das Risiko in der Scheinselbstständigkeit: Der Vertragstext schützt nicht, wenn die tatsächliche Durchführung einem Arbeitsverhältnis gleicht. Für Heilberufe, Lehrkräfte und Beratende gelten zusätzlich berufsrechtliche Vorgaben; Rechtsanwälte schließen Vergütungsvereinbarungen nach § 3a RVG in Textform.

Kein Rechtsrat.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Honorarvertrag?

Ein Honorarvertrag ist ein Dienstvertrag mit Selbstständigen, bei dem ein Honorar für erbrachte Leistungen gezahlt wird. Er unterscheidet sich vom Arbeitsvertrag durch die freie Zeiteinteilung und Weisungsunabhängigkeit.

Wie vermeide ich Scheinselbstständigkeit?

Der Auftragnehmer muss weisungsfrei arbeiten, eigene Arbeitsmittel nutzen, für mehrere Auftraggeber tätig sein und unternehmerisches Risiko tragen. Feste Arbeitszeiten und -orte sind zu vermeiden.

Wie hoch sollte das Honorar sein?

Das Honorar ist frei verhandelbar. Es sollte Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und betriebliche Kosten abdecken. Freiberufler sollten mindestens das 2,5-fache eines vergleichbaren Angestelltengehalts kalkulieren.

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