Rechtlich fundierte Dokumentstruktur
Klare Definitionen und Begriffe
Ordnungsgemaesse Unterschriftsfelder
Pruefprotokoll und Zeitstempel
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Jeder, der geschäftsmäßige Telemedien betreibt, benötigt ein Impressum (§ 5 DDG, ehemals TMG). Das gilt für Websites, Blogs, Online-Shops und geschäftlich genutzte Social-Media-Profile.
Name und Anschrift des Anbieters, Kontaktdaten (E-Mail, ggf. Telefon), Handelsregister-Nummer und Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden), bei reglementierten Berufen die Kammer und berufsrechtlichen Regelungen.
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Zwei Klicks von jeder Seite sind zulässig. Ein Link im Footer ist Standard.