Kaufvertrag fuer Gebrauchtwagen zwischen Privatpersonen mit Angaben zu Fahrzeugdaten, Kilometerstand, bekannten Maengeln und Gewaehrleistungsausschluss.
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Zahlungsbedingungen und Konditionen
Garantie- und Haftungsklauseln
Eigentumsuebergangsregelungen
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Der Kaufvertrag über ein Fahrzeug ist formfrei; ein unterschriebener Vertrag mit Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Unfallfreiheit und Übergabedatum ist der Nachweis, auf den es bei Streit ankommt. Eine einfache elektronische Signatur genügt.
Zwischen Privatpersonen ist der Ausschluss der Gewährleistung zulässig, nicht für arglistig verschwiegene Mängel und nicht für zugesicherte Eigenschaften (§ 444 BGB). Ein Händler kann die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen, bei Gebrauchtwagen aber auf ein Jahr verkürzen (§ 476 BGB).
Nach der Übergabe: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Verkaufsanzeige bei der Zulassungsstelle und der Versicherung (§ 13 FZV), sonst haftet der Verkäufer weiter für Steuer und Versicherung. Kein Rechtsrat.
Nein, aber dringend empfohlen. Ein schriftlicher Vertrag dokumentiert Kaufpreis, Fahrzeugzustand und Gewährleistungsausschluss. Er dient als Nachweis bei Streitigkeiten.
Zwischen Privatpersonen kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden. Beim Verkauf vom Händler an Verbraucher ist ein Ausschluss nicht möglich, die Frist kann auf ein Jahr verkürzt werden.
Käufer und Verkäufer, Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Kilometerstand), Kaufpreis, bekannte Mängel, Gewährleistungsregelung und Unterschriften beider Parteien.