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Unterhaltsvereinbarung

Vertragliche Regelung von Unterhaltsanspruechen zwischen Ehepartnern oder fuer Kinder mit Bestimmungen zu Hoehe, Zahlungsweise und Anpassungsklauseln.

Das ist in der Vorlage enthalten

Rechtlich fundierte Dokumentstruktur

Klare Definitionen und Begriffe

Ordnungsgemaesse Unterschriftsfelder

Pruefprotokoll und Zeitstempel

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Häufig gestellte Fragen

Kann man Unterhalt frei vereinbaren?

Ehegattenunterhalt kann weitgehend frei vereinbart werden. Beim Kindesunterhalt gilt das Minimum der Düsseldorfer Tabelle. Ein Verzicht auf Kindesunterhalt für die Zukunft ist unwirksam.

Muss eine Unterhaltsvereinbarung notariell beurkundet werden?

Für die Vollstreckbarkeit ist eine notarielle Urkunde mit Unterwerfungsklausel erforderlich. Andernfalls muss bei Nichtzahlung erst ein Gerichtsurteil erwirkt werden.

Wie wird die Unterhaltshöhe berechnet?

Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Ehegattenunterhalt berechnet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen.

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