BAFA-Vollmacht digital unterschreiben lassen

Für Energieberater, die für ihre Kunden den Antrag in der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude stellen und dafür die Vollmacht des Beratungsempfängers brauchen.

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So geht es

  1. Formular einmal vorbereiten

    Laden Sie das offizielle Vollmachtsformular des BAFA hoch und setzen Sie die Felder: Unterschrift, Datum und den Namen als Textfeld, das der Kunde selbst ausfüllt.

  2. Link an den Kunden

    Jeder Kunde bekommt seinen eigenen Link und unterschreibt im Browser. Ein Konto braucht er dafür nicht.

  3. PDF dem Antrag beifügen

    Laden Sie das signierte PDF mit Prüfprotokoll herunter und fügen Sie es dem Antrag bei.

Beim nächsten Kunden

Im Dashboard legt „Gleiches Dokument an die nächste Person“ eine Kopie mit denselben Feldern an. Laden Sie stattdessen dieselbe Datei erneut hoch, bietet der Editor die Felder von letztem Mal an.

Was das BAFA dazu sagt

Das BAFA (Referat 515, Energieberatung für Wohngebäude) hat uns am 28.09.2026 auf unsere Anfrage zur einfachen elektronischen Signatur der Vollmacht schriftlich geantwortet:

„digitale Unterschriften werden anerkannt.“

Kosten

Das erste Dokument ist kostenlos.

Danach zahlen Sie je Dokument, ohne Abo.

Für viele Vollmachten im Monat gibt es das Pro-Abo: unbegrenzt viele Dokumente, monatlich kündbar.

Alle Preise

Daten

Die Server von CanUSign stehen in Frankfurt am Main.

Häufige Fragen

Braucht mein Kunde ein Konto?

Nein. Er öffnet den Link, unterschreibt im Browser und ist fertig.

Muss ich die Felder für jeden Kunden neu setzen?

Nein. Mit „Gleiches Dokument an die nächste Person“ übernehmen Sie das vorbereitete Formular samt Feldern. Laden Sie dieselbe Datei neu hoch, bietet der Editor die Felder von letztem Mal an.

Was enthält das signierte PDF?

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular und dahinter ein Prüfprotokoll mit den Schritten der Unterzeichnung.

Welche Art von Unterschrift ist das?

Eine einfache elektronische Signatur. Das BAFA hat uns am 28.09.2026 auf unsere Anfrage geantwortet: „digitale Unterschriften werden anerkannt.“

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