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Eine Vollmacht ermächtigt eine andere Person, in deinem Namen rechtlich zu handeln, z.B. Verträge abzuschließen oder Behördengänge zu erledigen.
Für die meisten Zwecke nicht. Bei Grundstücksgeschäften oder Handelsregistereintragungen ist jedoch eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Ja, eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange du geschäftsfähig bist. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen.