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Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen.
Ja, die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund zustimmt. Ein Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung kann die Sperrzeit vermeiden.
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Die Höhe ist Verhandlungssache, üblich ist ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.