Die Befristung eines Arbeitsvertrags braucht die Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Die einfache elektronische Signatur von canusign erfüllt sie nicht; fehlt die Form, gilt der Vertrag als unbefristet. Jedes Dokument, das Sie mit canusign unterschreiben lassen, bekommt einen Zeitstempel und ein Audit-Zertifikat.
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Einfache elektronische Signatur nach eIDAS, gültig, wo keine Schriftform vorgeschrieben ist.
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Senden Sie den Link an alle, die unterschreiben.
Alle unterschreiben im Browser. Danach laden Sie das PDF mit Audit-Zertifikat herunter.
Ohne Sachgrund bis zu 2 Jahre, mit Sachgrund (z.B. Vertretung, Projekt) auch länger möglich.
Befristungsdauer, Sachgrund (falls vorhanden), Tätigkeit, Vergütung und Kündigungsregelungen.
Befristungsabreden erfordern nach § 14 Abs. 4 TzBfG die Schriftform; diese kann elektronisch nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES, § 126a BGB) ersetzt werden. canusign bietet ausschließlich die einfache elektronische Signatur (SES) an, die hierfür nicht ausreicht. Für eine wirksame Befristung ist eigenhändige Unterschrift oder QES erforderlich.
Jeder kann das PDF online mit der abgelegten Fassung vergleichen. Die Datei verlässt den Browser dabei nicht.
Nach RFC 3161 von DigiCert, in Adobe Acrobat als vertrauenswürdig geführt.
Am Dokumentende: Dokument-ID, QR-Code, Zeitpunkt jeder Unterschrift und Hash der abgelegten Fassung.
Elektronisches Siegel im PDF, an dem jede spätere Änderung erkennbar ist.
Funktionen, Datenbank und Dateien liegen in Frankfurt am Main, verarbeitet wird in der EU.
Ihr erstes PDF ist kostenlos. Keine Kreditkarte nötig.
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