In wenigen Minuten erstellt und unterschrieben. Kein komplizierter Prozess.
Elektronische Signaturen sind in Deutschland rechtlich anerkannt (eIDAS-Verordnung).
Lade das signierte Dokument als PDF mit Audit-Zertifikat herunter.
Wähle eine Vorlage oder lade dein PDF hoch
Sende den Link an alle Unterzeichner
Alle unterschreiben digital - fertig!
Ohne Sachgrund bis zu 2 Jahre, mit Sachgrund (z.B. Vertretung, Projekt) auch länger möglich.
Befristungsdauer, Sachgrund (falls vorhanden), Tätigkeit, Vergütung und Kündigungsregelungen.
Befristungsabreden erfordern nach § 14 Abs. 4 TzBfG die Schriftform; diese kann elektronisch nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES, § 126a BGB) ersetzt werden. canusign bietet ausschließlich die einfache elektronische Signatur (SES) an, die hierfür nicht ausreicht – für eine wirksame Befristung ist eigenhändige Unterschrift oder QES erforderlich.