Vertrag digital unterschreiben: welche Form gilt wann

24. Februar 2026
12 Min. Lesezeit

Die meisten Verträge in Deutschland sind formfrei. Sie dürfen sie digital unterschreiben, ohne dass ein Gesetz eine bestimmte Form verlangt. Mietvertrag, Kaufvertrag, Arbeitsvertrag und Werkvertrag gehören dazu. An wenigen Stellen verlangt das BGB mehr, und dort trägt die einfache elektronische Unterschrift nicht. Diese Anleitung zeigt den Ablauf in drei Schritten und geht danach jede der vier Vertragsarten einzeln durch: welche Formvorschrift greift, und an welcher Klausel es in der Praxis schiefgeht.

So unterschreiben Sie einen Vertrag digital (3 Schritte)

Schritt 1: Vertrag hochladen oder erstellen

Laden Sie Ihren Vertrag als PDF hoch oder erstellen Sie einen neuen aus den über 50 Vertragsvorlagen. Prüfen Sie dabei, ob alle Anlagen im selben Dokument stecken: Was später separat nachgereicht wird, steht nicht unter derselben Unterschrift.

Schritt 2: Unterschriften-Link versenden

Senden Sie den Unterschriften-Link per E-Mail oder Messenger an alle Vertragsparteien. Der Empfänger braucht kein Konto: Er öffnet den Link, liest den Vertrag und unterschreibt mit Finger, Maus oder Trackpad. Setzen Sie pro Partei ein eigenes Unterschriftsfeld, weil das Protokoll später jedes Feld einzeln ausweist.

Schritt 3: Unterschriebenes Dokument herunterladen

Sobald alle unterschrieben haben, erhalten Sie das fertige PDF mit einem angehängten Audit-Zertifikat: Dokumentname, Referenz-Token des Vorgangs, Status jedes Unterschriftsfelds, Zeitpunkt und IP-Adresse jeder Unterschrift, dazu ein Ereignisprotokoll vom Erstellen bis zur letzten Unterschrift.

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Drei Formstufen, auf die es im BGB ankommt

Jede Antwort weiter unten hängt an den drei Stufen, die das BGB unterscheidet.

StufeNormWas verlangt wirdDigital erfüllbar
Schriftform§ 126 BGBeigenhändige Namensunterschrift auf der Urkunde, bei Verträgen beide Parteien auf derselben Urkundenur über § 126a BGB
Elektronische Form§ 126a BGBName plus qualifizierte elektronische Signatur, bei Verträgen jede Partei auf einem gleichlautenden Dokumentja
Textform§ 126b BGBlesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, der Erklärende ist genanntja, eine PDF-Datei per E-Mail genügt

Nach § 126 Abs. 3 BGB darf die elektronische Form die Schriftform ersetzen, sofern sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt. Einige Vorschriften schließen sie aus, etwa § 623 BGB für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und § 766 BGB für die Bürgschaftserklärung. Wo eine vorgeschriebene Form fehlt, ordnet § 125 Satz 1 BGB Nichtigkeit an. Das trifft nicht immer den ganzen Vertrag: bei § 550 BGB fällt nur die Befristung weg, bei einer Staffelmietvereinbarung nur die Staffel.

Mietvertrag digital unterschreiben

Der Wohnraummietvertrag braucht keine Unterschrift auf Papier, um wirksam zu sein. Er kann sogar mündlich geschlossen werden. Die Formfrage stellt sich erst bei der Laufzeit.

Die Vorschrift: Nach § 550 Satz 1 BGB gilt ein Mietvertrag, der für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen wird, für unbestimmte Zeit. Der Vertrag bleibt also gültig, nur die vereinbarte Bindung fällt weg. § 550 Satz 2 BGB begrenzt die Folge: Gekündigt werden kann frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums.

Schriftform heißt hier § 126 BGB, also eigenhändige Unterschrift beider Parteien auf derselben Urkunde. Eine gezeichnete Unterschrift im Browser erfüllt das nicht. § 550 BGB schließt die elektronische Form aber nicht aus, also greift § 126 Abs. 3 BGB: Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 126a BGB bleibt die Befristung erhalten.

Für Gewerberäume gilt seit dem 1. Januar 2025 etwas anderes. § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB wendet § 550 BGB auf Grundstücke und auf Räume, die keine Wohnräume sind, mit der Maßgabe an, dass Textform genügt. Für einen Gewerbemietvertrag über mehr als ein Jahr reicht damit ein lesbares PDF, in dem beide Parteien benannt sind.

Der Grenzfall: die Staffelmietvereinbarung. § 557a Abs. 1 BGB verlangt, dass die Miete für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart wird. Das ist eine eigene Formvorschrift neben § 550 BGB, und sie gilt unabhängig von der Vertragslaufzeit. Wird ein Wohnraummietvertrag mit Mietstaffeln nur einfach elektronisch unterschrieben, ist die Staffelvereinbarung nach § 125 Satz 1 BGB nichtig. Der Mietvertrag bleibt bestehen, es bleibt aber bei der Ausgangsmiete. Erhöhungen laufen dann über den üblichen Weg der §§ 558 ff. BGB, und die Sperre des § 557a Abs. 2 Satz 2 BGB greift nicht.

Wer Staffeln vereinbaren will, hat zwei saubere Wege: Papier mit eigenhändiger Unterschrift, oder eine qualifizierte elektronische Signatur beider Parteien. Details zum Mietvertrag stehen im eigenen Überblick.

Kaufvertrag digital unterschreiben

Die Vorschrift: Der Kaufvertrag ist formfrei. § 433 BGB regelt nur die Pflichten, nicht die Form. Auto, Möbel, Elektronik, Waren und Lizenzen lassen sich digital unterschreiben.

Die Ausnahme: Verpflichtet sich eine Seite, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, verlangt § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB notarielle Beurkundung. Keine elektronische Signatur ersetzt das, auch keine qualifizierte. Geheilt wird der Formmangel nach Satz 2 nur, wenn Auflassung und Grundbucheintragung tatsächlich erfolgen.

Der Grenzfall: der Kfz-Kaufvertrag zwischen Privatleuten mit Gewährleistungsausschluss. Der Vertrag ist formfrei, die digitale Unterschrift trägt ihn. Die Klausel scheitert an anderer Stelle:

  • Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf den Ausschluss nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Der bekannte Unfallschaden, den niemand erwähnt hat, hebelt die Klausel aus.
  • Wer regelmäßig Fahrzeuge kauft und weiterverkauft, handelt als Unternehmer, auch ohne Gewerbeanmeldung. Verkauft er an einen Verbraucher, greift § 476 Abs. 1 Satz 1 BGB: Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Gewährleistungsvorschriften abweicht, kann sich der Unternehmer nicht berufen. § 476 Abs. 4 BGB erfasst auch Umgehungen über andere Gestaltungen.
  • Bleibt die Beweisfrage, welche Fassung des Vertrags unterschrieben wurde und ob die Klausel darin stand. Dafür ist das Audit-Zertifikat da.

Das Eigentum am Fahrzeug wechselt ohnehin nicht mit der Unterschrift: § 929 Satz 1 BGB verlangt Einigung und Übergabe. Für den Standardfall gibt es eine Kfz-Kaufvertrag-Vorlage, Grundlagen stehen im Überblick zum Kaufvertrag.

Arbeitsvertrag digital unterschreiben

Die Vorschrift: Der Abschluss eines Arbeitsvertrags ist formfrei. § 611a BGB beschreibt, was ein Arbeitsvertrag ist, und schreibt keine Form vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ihn digital signieren.

Der Nachweis ist eine eigene Baustelle. § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG verpflichtet den Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und sie auszuhändigen. Seit der Änderung durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV erlaubt § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG die Textform nach § 126b BGB unter drei Bedingungen: Das Dokument muss zugänglich sein, es muss gespeichert und ausgedruckt werden können, und der Arbeitgeber muss mit der Übermittlung zu einem Empfangsnachweis auffordern.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Für Beschäftigte in den Wirtschaftsbereichen des § 2a Abs. 1 SchwarzArbG, darunter Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie Fleischwirtschaft, gilt die Erleichterung nicht (§ 2 Abs. 1 Satz 6 NachwG). Und der Nachweis in elektronischer Form ist nach § 2 Abs. 1 Satz 8 NachwG ausgeschlossen. Die qualifizierte elektronische Signatur hilft hier gerade nicht weiter: zulässig sind Papier mit Unterschrift oder die Textform nach Satz 2.

Der Grenzfall: der befristete Arbeitsvertrag. § 14 Abs. 4 TzBfG verlangt für die Befristung Schriftform, also nach § 126 BGB die eigenhändige Unterschrift beider Seiten auf derselben Urkunde. Fehlt sie, ist nicht der Arbeitsvertrag unwirksam, sondern die Befristung: Nach § 16 Satz 1 TzBfG gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. § 16 Satz 2 TzBfG lässt eine ordentliche Kündigung vor dem vereinbarten Ende zu, wenn die Befristung allein am Schriftformmangel scheitert. Der Arbeitnehmer muss die Unwirksamkeit nach § 17 Satz 1 TzBfG innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende beim Arbeitsgericht geltend machen.

Ausgeschlossen ist die elektronische Form in § 14 Abs. 4 TzBfG nicht. Über § 126 Abs. 3 und § 126a BGB lässt sich die Befristung deshalb mit qualifizierten elektronischen Signaturen beider Seiten wirksam vereinbaren. Eine gezeichnete Unterschrift im Browser genügt nicht. Details beim befristeten Arbeitsvertrag.

Zwei weitere Stellen mit Schriftform:

  • Kündigung und Aufhebungsvertrag. § 623 BGB verlangt Schriftform und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Weder eine einfache noch eine qualifizierte Signatur hilft, hier bleibt es beim Papier.
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot. § 74 Abs. 1 HGB verlangt Schriftform und die Aushändigung einer vom Arbeitgeber unterzeichneten Urkunde. Die Aushändigung ist eine eigene Wirksamkeitsvoraussetzung neben der Form.

Zur eIDAS-Seite dieser Fragen gibt es einen eigenen Beitrag zum Arbeitsvertrag und der eIDAS-Verordnung.

Werkvertrag und Honorarvertrag digital unterschreiben

Die Vorschrift: Beide sind formfrei. Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer nach § 631 Abs. 1 BGB die Herstellung des versprochenen Werks, also einen Erfolg. Beim Dienstvertrag schuldet der Dienstverpflichtete nach § 611 Abs. 1 BGB die Tätigkeit selbst. Was ein Honorarvertrag ist, entscheidet der geschuldete Inhalt, nicht die Überschrift. Für die Form macht es keinen Unterschied.

Der Grenzfall: der Bauvertrag. Sobald es um Bauleistungen geht, kommen zwei Sonderregeln dazu. § 650h BGB verlangt für die Kündigung des Bauvertrags die schriftliche Form. Eine Kündigung per E-Mail oder mit gezeichneter Unterschrift ist damit nach § 125 Satz 1 BGB nichtig, und der Vertrag läuft weiter. Für den Verbraucherbauvertrag, also den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen mit einem Verbraucher, verlangt § 650i Abs. 2 BGB dagegen nur Textform. Der Abschluss ist digital unproblematisch, die Kündigung nicht.

Der Honorarvertrag für Beratung, Design oder Entwicklung ist damit ein klarer Fall für die digitale Unterschrift. Bei Bauleistungen sollte im Vertrag stehen, dass Kündigungen Papier brauchen.

Vertrag auf dem Handy unterschreiben

Der Empfänger öffnet den Unterschriften-Link auf dem Smartphone, zeichnet mit dem Finger auf dem Touchscreen und bestätigt. Kein App-Download nötig, es funktioniert im Browser.

Rechtlich ist das Ergebnis dasselbe wie am Desktop: eine einfache elektronische Signatur. Wo eine Formvorschrift Schriftform verlangt, ändert das Gerät nichts an der Antwort.

Ist die digitale Unterschrift rechtsgültig?

In der EU regelt das die eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014). Nach Art. 25 Abs. 1 darf einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch vorliegt oder die Anforderungen an qualifizierte Signaturen nicht erfüllt. Nach Art. 25 Abs. 2 hat die qualifizierte elektronische Signatur dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.

Zulässigkeit als Beweismittel und Beweiskraft sind aber zweierlei. Eine eigenhändig unterschriebene Papierurkunde ist Privaturkunde nach § 416 ZPO und begründet vollen Beweis dafür, dass die Erklärung vom Aussteller abgegeben wurde; steht die Echtheit der Namensunterschrift fest, spricht nach § 440 Abs. 2 ZPO eine Vermutung für die Echtheit des Textes darüber. Diese Beweisregeln reicht § 371a Abs. 1 ZPO an elektronische Dokumente nur weiter, wenn sie eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine notariell beglaubigte elektronische Unterschrift tragen.

Ein einfach signiertes PDF fällt nicht darunter. Es wird nach § 371 Abs. 1 Satz 2 ZPO als elektronisches Dokument vorgelegt, und das Gericht würdigt es nach § 286 Abs. 1 ZPO frei. Genau dort ist ein Audit-Zertifikat das Material, mit dem sich der Ablauf belegen lässt.

Außerhalb der EU gelten eigene Rahmen: in den USA der ESIGN Act zusammen mit dem UETA der Bundesstaaten, im Vereinigten Königreich der Electronic Communications Act 2000.

Diese Erklärungen brauchen mehr als eine einfache Signatur:

FallNormWas verlangt wird
Grundstückskaufvertrag§ 311b Abs. 1 BGBnotarielle Beurkundung
Eigenhändiges Testament§ 2247 Abs. 1 BGBeigenhändig geschrieben und unterschrieben
Kündigung, Aufhebungsvertrag im Arbeitsverhältnis§ 623 BGBSchriftform, elektronische Form ausgeschlossen
Bürgschaftserklärung§ 766 BGBSchriftform, elektronische Form ausgeschlossen
Befristung eines Arbeitsvertrags§ 14 Abs. 4 TzBfGSchriftform, QES möglich
Staffelmietvereinbarung§ 557a Abs. 1 BGBSchriftform, QES möglich
Kündigung eines Bauvertrags§ 650h BGBSchriftform, QES möglich

Mehr über die Rechtsgültigkeit elektronischer Unterschriften

Warum CanUSign statt DocuSign?

CanUSignDocuSign
Abrechnungpro Dokument, kein Abo nötigAbo je Nutzer
Einstiegstarifsiehe PreisseitePersonal 9 EUR im Monat bei jährlicher Zahlung, 108 EUR im Jahr (Stand August 2026)
Konto für Unterzeichnerneinje nach Tarif
Vorlagenüber 50ja
Audit-Zertifikat im PDFjaja

DocuSign-Alternativen im Vergleich

Häufig gestellte Fragen

Was kostet es, einen Vertrag digital zu unterschreiben?

Bei CanUSign zahlen Sie pro Dokument, ohne Abo, und erst dann, wenn Sie das fertig unterschriebene PDF herunterladen möchten. Erstellen und Unterschriften einsammeln kostet nichts. Die aktuellen Beträge stehen auf der Preisseite.

Braucht der Empfänger ein Konto?

Nein. Der Empfänger öffnet den Link und unterschreibt. Kein Account, kein Download, keine App.

Kann ich meinen eigenen Vertrag hochladen?

Ja, jedes PDF. Achten Sie darauf, dass Anlagen im selben Dokument liegen, sonst sind sie nicht mit unterschrieben.

Hält die Unterschrift vor Gericht?

Zulässig als Beweismittel ist sie nach Art. 25 Abs. 1 eIDAS in jedem Fall. Die stärkere Beweisregel des § 371a Abs. 1 ZPO gilt allerdings nur für qualifizierte elektronische Signaturen. Bei einer einfachen Signatur entscheidet das Gericht nach freier Würdigung (§ 286 Abs. 1 ZPO), und das Audit-Zertifikat mit Zeitstempeln, IP-Adressen und Ereignisprotokoll ist dabei das, was den Ablauf belegt.

Welche Verträge darf ich nicht digital unterschreiben?

Alles, was notarielle Beurkundung braucht (§ 311b Abs. 1 BGB für Grundstücke), das eigenhändige Testament (§ 2247 Abs. 1 BGB) sowie die Fälle, in denen das Gesetz die elektronische Form ausdrücklich ausschließt: Kündigung und Aufhebungsvertrag im Arbeitsverhältnis (§ 623 BGB) und die Bürgschaftserklärung (§ 766 BGB).

Was passiert, wenn ich die Schriftform verpasse?

Das hängt von der Norm ab. § 550 BGB lässt den Mietvertrag bestehen und streicht nur die Befristung. § 16 Satz 1 TzBfG macht aus dem befristeten Arbeitsvertrag einen unbefristeten. Bei § 623 BGB dagegen ist die Kündigung nach § 125 Satz 1 BGB nichtig, das Arbeitsverhältnis läuft weiter.

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Prüfen Sie anhand der Tabelle oben, ob für Ihren Fall eine Formvorschrift greift. Wenn nicht, genügt die einfache elektronische Unterschrift.

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Stand: August 2026. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob eine Formvorschrift in Ihrem Fall greift, hängt an Details, die nur eine Prüfung des konkreten Vertrags klärt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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