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Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers wegen einer Pflichtverletzung mit der Warnung vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist in der Regel mindestens eine vorherige Abmahnung erforderlich - außer bei schweren Pflichtverletzungen.
Es gibt keine gesetzliche Frist. Nach 2-3 Jahren ohne weitere Vorfälle kann die Entfernung verlangt werden.