In wenigen Minuten erstellt und unterschrieben. Kein komplizierter Prozess.
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Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängert sie sich.
Ja, die Kündigung eines Arbeitsvertrags erfordert nach §623 BGB die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
Nein, die Kündigung erfordert die Schriftform. Digitale Vorbereitung ist aber möglich.