In wenigen Minuten erstellt und unterschrieben. Kein komplizierter Prozess.
Elektronische Signaturen sind in Deutschland rechtlich anerkannt (eIDAS-Verordnung).
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Ein Vertrag, bei dem sich der Bürge verpflichtet, für die Schulden eines Dritten einzustehen.
Ja, Bürgschaften (außerhalb des Handelsgeschäfts) erfordern nach § 766 BGB die Schriftform; elektronisch kann diese nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES, § 126a BGB) ersetzt werden. canusign bietet nur die einfache elektronische Signatur (SES) an, die hierfür nicht genügt – für eine wirksame Bürgschaft ist eigenhändige Unterschrift oder QES nötig.
Ausfallbürgschaft, selbstschuldnerische Bürgschaft und Höchstbetragsbürgschaft sind die häufigsten Formen.