In wenigen Minuten erstellt und unterschrieben. Kein komplizierter Prozess.
Elektronische Signaturen sind in Deutschland rechtlich anerkannt (eIDAS-Verordnung).
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Alle unterschreiben digital - fertig!
Ein Vertrag, bei dem sich der Bürge verpflichtet, für die Schulden eines Dritten einzustehen.
Ja, Bürgschaften erfordern nach §766 BGB die Schriftform. Eine qualifizierte elektronische Signatur kann dies erfüllen.
Ausfallbürgschaft, selbstschuldnerische Bürgschaft und Höchstbetragsbürgschaft sind die häufigsten Formen.