In wenigen Minuten erstellt und unterschrieben. Kein komplizierter Prozess.
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Ein Werkvertrag regelt die Herstellung eines bestimmten Werks gegen Vergütung. Er ist im BGB §631 ff. geregelt.
Werkbeschreibung, Vergütung, Fertigstellungstermin, Abnahme und Gewährleistung sind wesentliche Bestandteile.
Ja, Werkverträge können rechtsgültig digital unterschrieben werden. Es gibt keine Schriftformpflicht.