In wenigen Minuten erstellt und unterschrieben. Kein komplizierter Prozess.
Elektronische Signaturen sind in Deutschland rechtlich anerkannt (eIDAS-Verordnung).
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Bei größeren Schenkungen ist ein schriftlicher Vertrag empfohlen, insbesondere für Steuernachweise.
Ja, es gibt Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad (z.B. €500.000 zwischen Ehepartnern, €400.000 an Kinder).
Für Grundstücksschenkungen ist ein Notar erforderlich. Für bewegliche Sachen reicht ein digitaler Vertrag.