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Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für dich entscheiden darf, wenn du aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selbst entscheiden kannst.
Die Vollmacht kann sofort oder erst bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit gelten - dies wird im Dokument festgelegt.
Ja, eine Patientenverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht und legt konkrete medizinische Behandlungswünsche fest.